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Zur Diskussion über die
Haftung ist folgendes festzustellen:
Der Hersteller des Impfstoffes hat das
Haftungsrisiko nach § 84 Arzneimittelgesetz!
Dies kann durch keinen Haftungsausschluss
ausgehebelt werden, da ansonsten das Medikament im
Wirkungsbereich der deutschen Gesetze nicht benutzt werden darf
(Ergo dürfte es Euch Euer Arzt nicht spritzen).
Dieses Risiko teilt sich in
einem solchen Fall der Hersteller gemeinsam mit der öffentlichen
Hand, da diese Impfung, nach Pandemieplan durch die
Gesundheitsbehörden, dem Bürger angeraten wird!
Für mich als Mann einer MS-Kranken, die
durch die unnötige hysterische Diskussion verunsichert wurde,
steht folgendes fest:
Liebe MSler, Ihr gehört zu einer
besonderen Risikogruppe und seid von der neuen Grippe stark
gefährdet.
Würdet Ihr Euch nicht gegen
Malaria, Pocken und andere gefährliche Sachen impfen lassen?
JEDES Medikament und jede
Impfung birgt Risiken. Ein guter Arzt spricht mit Euch die
Risiken durch. Auch Ihr macht alles sicherer, wenn Ihr einen
Hausarzt habt, der Euch und Eure Krankengeschichte genau kennt.
Dadurch wird das Risiko minimiert!!!
Der Amtsarzt wird einen Bogen
unterschreiben lassen, das man über die Risiken und
Nebenwirkungen informiert wurde, wie vor jedem Eingriff und
jeder OP bei einem Patienten. Dies dient dazu, das der Patient
später nicht sagen kann, das er nicht wusste, das es auch
Risiken gäbe (ohne Unterschrift müsste also der Arzt persönlich
haften, mit Unterschrift haftet er nur für von Ihm ausgelöste
Schäden wie durch falsche Lagerung, spritzen eines falschen
Medikamentes usw.)! Das gleiche lässt sich auch der Hausarzt
unterschreiben. Will er mehr unterschrieben haben, nehmt das
Blatt mit, sucht einen besseren Arzt und Faxt das Blatt umgehend
an die Krankenkassen und an das Gesundheitsministerium in Land
und Bund.
Schließlich werden die
Arzneimittel und die Arztkosten vom Staat getragen. Der Hausarzt
handelt schließlich im Auftrag und auf Kosten der
Gesundheitsbehörden, wenn er die Impfung an Euch vornimmt, auch
wenn Ihr dadurch keine kosten habt.
Hier jetzt noch der
Text des § 84 AMG (Gefährdungshaftung):
Ihr seht also:
Haftung besteht immer. Im
Zweifelsfall durch das Euch bekannte Versorgungsamt der
Gesundheitsbehörden!
Unterschrift jedoch nicht für
Haftungsausschuss geben, sondern nur für die durch den Arzt
erhaltene Aufklärung zu den Risiken, dazu sollte er Euch auch
ein Infoblatt zur Verfügung stellen!
Wenn Ihr jetzt noch unsicher
seid, sprecht einfach Euren Amtsarzt an!
Ich persönlich liebe meine
Frau und hätte eher Angst davor, das Sie nicht zur Impfung geht,
weil Sie zu unsicher wird!
Am Montag habe ich aber noch
ein Gespräch mit einem Arzt meines Vertrauens zu diesem Thema.
Sie wird Euch dann kurz im Forum davon berichten!
Euer Miraculix! |