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Hier findet Ihr ab demnächst Links  die für MS-Patienten und Angehörige von Bedeutung
sein können und vielleicht auch Hilfe geben.
 
Infoblatt zur Schweinegrippe als PDF-Datei! Bitte unbedingt lesen! hier klicken!
 
Zur Diskussion über die Haftung ist folgendes festzustellen:

Der Hersteller des Impfstoffes hat das Haftungsrisiko nach § 84 Arzneimittelgesetz!

Dies kann durch keinen Haftungsausschluss ausgehebelt werden, da ansonsten das Medikament im Wirkungsbereich der deutschen Gesetze nicht benutzt werden darf (Ergo dürfte es Euch Euer Arzt nicht spritzen).

Dieses Risiko teilt sich in einem solchen Fall der Hersteller gemeinsam mit der öffentlichen Hand, da diese Impfung, nach Pandemieplan durch die Gesundheitsbehörden, dem Bürger angeraten wird!

Für mich als Mann einer MS-Kranken, die durch die unnötige hysterische Diskussion verunsichert wurde, steht folgendes fest:

Liebe MSler, Ihr gehört zu einer besonderen Risikogruppe und seid von der neuen Grippe stark gefährdet.

Würdet Ihr Euch nicht gegen Malaria, Pocken und andere gefährliche Sachen impfen lassen?

JEDES Medikament und jede Impfung birgt Risiken. Ein guter Arzt spricht mit Euch die Risiken durch. Auch Ihr macht alles sicherer, wenn Ihr einen Hausarzt habt, der Euch und Eure Krankengeschichte genau kennt. Dadurch wird das Risiko minimiert!!!

Der Amtsarzt wird einen Bogen unterschreiben lassen, das man über die Risiken und Nebenwirkungen informiert wurde, wie vor jedem Eingriff und jeder OP bei einem Patienten. Dies dient dazu, das der Patient später nicht sagen kann, das er nicht wusste, das es auch Risiken gäbe (ohne Unterschrift müsste also der Arzt persönlich haften, mit Unterschrift haftet er nur für von Ihm ausgelöste Schäden wie durch falsche Lagerung, spritzen eines falschen Medikamentes usw.)! Das gleiche lässt sich auch der Hausarzt unterschreiben. Will er mehr unterschrieben haben, nehmt das Blatt mit, sucht einen besseren Arzt und Faxt das Blatt umgehend an die Krankenkassen und an das Gesundheitsministerium in Land und Bund.

Schließlich werden die Arzneimittel und die Arztkosten vom Staat getragen. Der Hausarzt handelt schließlich im Auftrag und auf Kosten der Gesundheitsbehörden, wenn er die Impfung an Euch vornimmt, auch wenn Ihr dadurch keine kosten habt.

Hier jetzt noch der Text des § 84 AMG (Gefährdungshaftung):

(1) Wird infolge der Anwendung eines zum Gebrauch bei Menschen bestimmten Arzneimittels, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes an den Verbraucher abgegeben wurde und der Pflicht zur Zulassung unterliegt oder durch Rechtsverordnung von der Zulassung befreit worden ist, ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen nicht unerheblich verletzt, so ist der pharmazeutische Unternehmer, der das Arzneimittel im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht hat, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht besteht nur, wenn

1.
das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder
2.
der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.

(2) Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist. Die Eignung im Einzelfall beurteilt sich nach der Zusammensetzung und der Dosierung des angewendeten Arzneimittels, nach der Art und Dauer seiner bestimmungsgemäßen Anwendung, nach dem zeitlichen Zusammenhang mit dem Schadenseintritt, nach dem Schadensbild und dem gesundheitlichen Zustand des Geschädigten im Zeitpunkt der Anwendung sowie allen sonstigen Gegebenheiten, die im Einzelfall für oder gegen die Schadensverursachung sprechen. Die Vermutung gilt nicht, wenn ein anderer Umstand nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet ist, den Schaden zu verursachen. Ein anderer Umstand liegt nicht in der Anwendung weiterer Arzneimittel, die nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet sind, den Schaden zu verursachen, es sei denn, dass wegen der Anwendung dieser Arzneimittel Ansprüche nach dieser Vorschrift aus anderen Gründen als der fehlenden Ursächlichkeit für den Schaden nicht gegeben sind.

(3) Die Ersatzpflicht des pharmazeutischen Unternehmers nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 ist ausgeschlossen, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass die schädlichen Wirkungen des Arzneimittels ihre Ursache nicht im Bereich der Entwicklung und Herstellung haben.

Ihr seht also:

Haftung besteht immer. Im Zweifelsfall durch das Euch bekannte Versorgungsamt der Gesundheitsbehörden!

Unterschrift jedoch nicht für Haftungsausschuss geben, sondern nur für die durch den Arzt erhaltene Aufklärung zu den Risiken, dazu sollte er Euch auch ein Infoblatt zur Verfügung stellen!

Wenn Ihr jetzt noch unsicher seid, sprecht einfach Euren Amtsarzt an!

Ich persönlich liebe meine Frau und hätte eher Angst davor, das Sie nicht zur Impfung geht, weil Sie zu unsicher wird!

Am Montag habe ich aber noch ein Gespräch mit einem Arzt meines Vertrauens zu diesem Thema. Sie wird Euch dann kurz im Forum davon berichten!

Euer Miraculix!

 

 

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